Außergewöhnliche Belastungen: Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten (hier: § 33 Abs. 4 EStG i. V. m. § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV)
28.11.2024
Das BMF regelt die Anwendung des § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV ab dem Veranlagungszeitraum 2024 neu (Az. IV C 3 - S 2284/20/10002 :005). Der Nachweis der Zwangsläufigkeit nach § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV ist im Falle eines eingelösten E-Rezepts durch den Kassenbeleg der Apotheke bzw. durch die Rechnung der Online-Apotheke oder bei Versicherten mit einer privaten Krankenversicherung alternativ durch den Kostenbeleg der Apotheke zu erbringen.