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Andreas Mühlenweg, Rechtsanwalt und Steuerberater in Köln

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BFH: Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren – keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO

27.03.2025

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit später entstandenen Steuerschulden verrechnet werden können (Az. XI R 1/22).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bfh-ein-vorsteuerueberhang-aus-dem-insolvenzeroeffnungsverfahren-ist-mit-umsatzsteuer-aus-vorinsolvenzlicher-zeit-zu-saldieren-keine-direkte-oder-analoge-anwendung-des-%c2%a7-55-abs-4-inso-138128

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