BFH: EuGH-Vorlage zur Frage, ob „Scraps“ Rauchtabak darstellen

06.03.2025

Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob Tabak-Scraps als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG sind oder ob es sich hierbei noch um Rohtabak handelt, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt (Az. VII R 42/20).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bfh-eugh-vorlage-zur-frage-ob-scraps-rauchtabak-darstellen-137534