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Andreas Mühlenweg, Rechtsanwalt und Steuerberater in Köln

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BFH zur Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft

27.03.2025

Ist Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung wie der einer sog. Bruttobesteuerung entgegensteht, wonach Gewinnausschüttungen von EU-Tochtergesellschaften bei der EU-Muttergesellschaft nicht freizustellen sind und es ohne weitere Ausschüttung zu einer Besteuerung beim Organträger kommt? Mit dieser Frage hat sich der BFH beschäftigt (Az. IV R 29/22).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bfh-zur-anwendung-der-bruttomethode-im-fall-der-ausschuettung-einer-eu-kapitalgesellschaft-an-eine-deutsche-organgesellschaft-138138

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