BFH zur Auftragsprüfung bei einem Steuerberater
19.12.2024
Der BFH hatte u. a. zu klären, ob für Auftragsprüfungen eine - nach gelebter Praxis - feste Zuständigkeitsvereinbarung in Form der Beauftragung eines bestimmten benachbarten Finanzamts für bestimmte Fallgruppen (hier: Steuerberater) ohne individuelle Interessenabwägung ermessensgerecht sein kann (Az. VIII R 18/21).