BFH zur Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen

07.05.2026

Der BFH entschied, dass Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich (Az. VI R 25/24).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bfh-zur-steuerfreiheit-von-corona-sonderzahlungen-146525