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Andreas Mühlenweg, Rechtsanwalt und Steuerberater in Köln

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BFH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail

09.10.2025

Der BFH hat die Frage geklärt, ob die Anforderung einer Lesebestätigung bei Einlegung eines Einspruchs per E-Mail für die Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist notwendig ist, weil nur in diesem Fall der absendende Steuerberater seinen Kontrollpflichten in ausreichendem Maße nachkommt und die Frist ohne Verschulden versäumt hat (Az. VI R 2/23).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bfh-zur-wiedereinsetzung-in-den-vorigen-stand-kein-erfordernis-der-anforderung-einer-lesebestaetigung-bei-uebersendung-eines-einspruchs-per-e-mail-142168

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