Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung bis 31.10.2023 verlängert
11.08.2023
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten ist bis zum 31.10.2023 verlängert. Darauf weist das BMWK aktuell hin. Der Berufsstand - so auch der DStV - hatte sich für eine Fristverlängerung ausgesprochen.