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Andreas Mühlenweg, Rechtsanwalt und Steuerberater in Köln

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Die gezahlte Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe (sog. NRW Überbrückungshilfe Plus) stellt Betriebseinnahmen dar, auch soweit sie pauschal für Lebenshaltungskosten ausgezahlt wurde

14.12.2023

Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob eine Billigkeitsleistung des Landes NRW in Form einer Corona-Überbrückungshilfe u. a. für Angehörige der Freien Berufe als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen ist (Az. 13 K 570/22 E).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/die-gezahlte-corona-ueberbrueckungshilfe-fuer-angehoerige-der-freien-berufe-sog-nrw-ueberbrueckungshilfe-plus-stellt-betriebseinnahmen-dar-auch-soweit-sie-pauschal-fuer-lebenshaltungskosten-ausgez-113987?pk_campaign=feed-datev-de-nachrichten-steuern-recht&pk_kwd=die-gezahlte-corona-ueberbrueckungshilfe-fuer-angehoerige-der-freien-berufe-sog-nrw-ueberbrueckungshilfe-plus-stellt-betriebseinnahmen-dar-auch-soweit-sie-pauschal-fuer-lebenshaltungskosten-ausgez

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