Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften

14.04.2026

Aufgrund des EuGH-Urteils C-375/24 hat das BMF festgelegt, dass Sudoku-Zeitschriften nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 49 Buchst. b der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, soweit sie die Anforderungen der Warenbezeichnung und die Einreihung in die Position 4902 des Zolltarifs erfüllen (Az. III C 2 - S 7225/00009/002/051).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/ermaessigter-steuersatz-fuer-sudoku-zeitschriften-145978