Gewährung von Aussetzung der Vollziehung wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
15.10.2025
Das FG Münster hat die Aussetzung der Vollziehung für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte (Az. 1 V 1595/25 E).