Zum Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung
13.09.2024
Das FG Düsseldorf hatte über die Gewährung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in einem Fall zu entscheiden, in dem die Kläger im Jahr vor der Leistungserbringung freiwillig Vorauszahlungen geleistet hatten (Az. 14 K 1966/23 E).