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Andreas Mühlenweg, Rechtsanwalt und Steuerberater in Köln

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Berufungsbegründung muss nicht als solche bezeichnet werden

08.02.2023

Nicht als Berufungsbegründung bezeichnete Ausführungen können reichen, wenn klar ist, was gemeint ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. So entschied der BGH (Az. VIII ZB 43/22). Darauf wies die BRAK hin.

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/berufungsbegruendung-muss-nicht-als-solche-bezeichnet-werden-94983?pk_campaign=feed-datev-de-nachrichten-steuern-recht&pk_kwd=berufungsbegruendung-muss-nicht-als-solche-bezeichnet-werden

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