Sprache DE Sprache IT
https://www.kanzlei-muehlenweg.de
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Karriere / Jobs
  • Steuerberatung
    • Lohnbuchhaltung
    • Jahresabschluss
    • Existenzgründung
    • Finanzbuchhaltung
  • Rechtsberatung
    • Erbrecht
    • Steuerrecht
  • Aktuelles
  • Kontakt

Andreas Mühlenweg, Rechtsanwalt und Steuerberater in Köln

  • Kanzlei
    • Über uns
    • Mitarbeiter
    • Karriere / Jobs
    • Historie
  • Steuerberatung
    • Lohnbuchhaltung
    • Jahresabschluss
    • Existenzgründung
    • Finanzbuchhaltung
  • Rechtsberatung
    • Erbrecht
    • Steuerrecht
  • Aktuelles
  • Kontakt
Sprache DE Sprache IT

Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

10.09.2021

Während einer Auslandsverwendung im Rahmen internationaler Einsätze der Bundeswehr geleistete Dienstzeiten von Berufssoldaten können bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit auch dann doppelt zu berücksichtigen sein, wenn sie vor dem 1. Dezember 2002 absolviert worden sind. Das entschied das BVerwG (Az. 2 C 1.20 u. a.).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/doppelte-anrechnung-von-zeiten-einer-besonderen-auslandsverwendung-bei-berufssoldaten-als-ruhegehaltfaehige-dienstzeit-62251?pk_campaign=feed-datev-de-nachrichten-steuern-recht&pk_kwd=doppelte-anrechnung-von-zeiten-einer-besonderen-auslandsverwendung-bei-berufssoldaten-als-ruhegehaltfaehige-dienstzeit

Zurück

Aktuelle News

  • Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung
    Juli 21, 2026
  • Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität: Entdeckungsrisiko und Abschreckung spürbar erhöhen
    Juli 17, 2026
  • BFH: Keine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an einer Steuerhinterziehung
    Juli 17, 2026
  • Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben auch bei Steuerfreistellung durch DBA
    Juli 16, 2026
  • DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
    Juli 15, 2026
KONTAKT
Andreas Mühlenweg Rechtsanwalt
Aachener Str. 529
50933 Köln
Telefon: 0221 / 943 635 0

Email: info@kanzlei-muehlenweg.de

Montag - Freitag 08:00 - 18:00


Sie können auch gern einen Termin mit uns außerhalb der Bürozeit vereinbaren!

Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Anfahrt
Copyright 2026 kanzlei-muehlenweg.de