EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen
25.01.2022
Ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch ist zu verzinsen. Dies entschied das FG Köln (Az. 2 K 1544/20).
Ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch ist zu verzinsen. Dies entschied das FG Köln (Az. 2 K 1544/20).