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Andreas Mühlenweg, Rechtsanwalt und Steuerberater in Köln

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Höheres Elterngeld für Frauen nur bei Einkommensverlusten wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung

10.03.2023

Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. So das BSG (Az. B 10 EG 1/22 R).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/hoeheres-elterngeld-fuer-frauen-nur-bei-einkommensverlusten-wegen-einer-schwangerschaftsbedingten-erkrankung-97062?pk_campaign=feed-datev-de-nachrichten-steuern-recht&pk_kwd=hoeheres-elterngeld-fuer-frauen-nur-bei-einkommensverlusten-wegen-einer-schwangerschaftsbedingten-erkrankung

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