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Andreas Mühlenweg, Rechtsanwalt und Steuerberater in Köln

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Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt

01.06.2023

Ein Profifußballer, der im Rahmen seiner Karriere einen Meniskusschaden erleidet, hat in der Regel einen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das Nichtvorliegen einer beidseitigen Meniskopathie ist kein Ausschlusskriterium für das Vorliegen einer Berufskrankheit. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 2 78/21).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/meniskusschaden-bei-profifussballer-als-berufskrankheit-anerkannt-102271?pk_campaign=feed-datev-de-nachrichten-steuern-recht&pk_kwd=meniskusschaden-bei-profifussballer-als-berufskrankheit-anerkannt

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