Steuererklärung auch für steuerbefreite Vereine Pflicht

26.06.2017

Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (z. B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Kindergärten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben. 
 
Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck Gem 1) abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte beifügen. Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen identisch ist, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele haben aber in den letzten Tagen eine schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der genannten Unterlagen erhalten. 
 
Wie üblich werden keine Steuererklärungs-Formulare mehr an die Vereine versandt, die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Hierfür ist eine Registrierung über ELSTER erforderlich (http://www.elster.de). 
 
Quelle: PM Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz