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Zum Begriff der Erstausbildung i. S. d. § 9 Abs. 6 EStG bei einem 20-monatigen Praktikum und einer späteren Ausbildung zum Berufspiloten

16.03.2022

Das FG Niedersachsen entschied, dass Aufwendungen für die Verkehrspilotenausbildung zu den beschränkt abzugsfähigen Berufsausbildungskosten des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zählen. Auch wenn der Kläger bereits seit mehreren Jahren in der Veranstaltungs- und Showtechnik gewerblich tätig war, handele es sich um eine Erstausbildung, sodass die dafür entstandenen Aufwendungen dem Werbungskostenabzugsverbot nach § 9 Abs. 6 EStG unterliegen (Az. 2 K 130/20).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/zum-begriff-der-erstausbildung-i-s-d-%c2%a7-9-abs-6-estg-bei-einem-20-monatigen-praktikum-und-einer-spaeteren-ausbildung-zum-berufspiloten-75297?pk_campaign=feed-datev-de-nachrichten-steuern-recht&pk_kwd=zum-begriff-der-erstausbildung-i-s-d-%25c2%25a7-9-abs-6-estg-bei-einem-20-monatigen-praktikum-und-einer-spaeteren-ausbildung-zum-berufspiloten

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