Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und unterliegt einem ständigen Wandel. Ohne die juristische Betreuung durch einen Fachmann sind Rechtsratsuchende deswegen bei Durchsetzung oder Gestaltung ihrer Interessen oftmals völlig orientierungslos und begehen schwerwiegende Fehler. Das Hauptgesetzwerk im Steuerrecht ist die Abgabenordnung (AO). Bei der AO handelt es sich um ein Rahmengesetz. Es regelt beispielsweise, welche Behörden für die Erhebung der Steuern zuständig sind und wer eine Steuer schuldet oder für sie haftet. Zudem ist in der AO festgelegt, welche Rechte und Pflichten der Steuerpflichtige und die Finanzbehörden haben oder wie gegen Entscheidungen der Finanzbehörden vorgegangen werden kann. Weiterhin zeigt die AO auf, unter welchen Voraussetzungen Steuern eingetrieben werden können und wann Steuerstraftaten vorliegen. Die erfolgreiche Durchsetzung steuerlicher Interessen setzt die genaue Kenntnis und die richtige Anwendung der Abgabenordnung in Verbindung mit den Einzelsteuergesetzen voraus.

Im Fall einer streitigen Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Phasen:

  • Verhandlung mit der Finanzverwaltung, Beantragen von verbindlichen Auskünften und tatsächlicher Verständigung
  • Begleitung von Betriebsprüfungen und Teilnahme an Schlussbesprechungen
  • Einlegen von Einsprüchen gegenüber der Finanzverwaltung
  • Einstweiliger Rechtsschutz (Antrag auf Aussetzung der Vollziehung)
  • Erheben von Klagen und Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden
  • Einlegen von Revision und Vertretung vor dem Bundesfinanzhof